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Bestandsbuch im Tierheim richtig führen: Pflichtangaben, Muster & Praxis (§11 TierSchG)

Ein Bestandsbuch ist die lückenlose Aufzeichnung über jedes Tier, das ein Tierheim aufnimmt, hält und wieder abgibt. Wer ein Tierheim betreibt, braucht dafür eine Erlaubnis nach §11 TierSchG – und mit dieser Erlaubnis ist die Pflicht verbunden, den Tierbestand nachvollziehbar zu dokumentieren. Kurz: Das Bestandsbuch ist keine Kür, sondern Teil dessen, was die Behörde von einem erlaubten Tierheim erwartet.

Dieser Leitfaden erklärt in einfacher Sprache, was ins Bestandsbuch gehört, wer es führen muss und wie kleine Vereine es ohne Zettelwirtschaft im Griff behalten. Er richtet sich an Ehrenamtliche und kleine Vereine, nicht an Juristen.

Was ist das Bestandsbuch – und warum §11 TierSchG?

Das Tierschutzgesetz verlangt für den Betrieb eines Tierheims eine behördliche Erlaubnis. Diese §11-TierSchG-Erlaubnis erteilt in der Regel das zuständige Veterinäramt (Amtstierarzt). Sie stellt sicher, dass die Menschen, die Tiere aufnehmen und vermitteln, die nötige Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten haben.

An die Erlaubnis knüpft das Gesetz eine Aufzeichnungspflicht: Der Betrieb muss über die aufgenommenen und abgegebenen Tiere Buch führen. Genau das ist das Bestandsbuch. Es dient mehreren Zwecken zugleich:

  • Nachweis gegenüber der Behörde – bei einer Kontrolle muss lückenlos belegbar sein, welche Tiere wann kamen und wohin sie gingen.
  • Tierschutz und Gesundheit – wer weiß, welche Impfung, Kastration oder Behandlung ein Tier schon hatte, vermeidet Doppelbehandlungen und Versorgungslücken.
  • Rückverfolgbarkeit – taucht später eine Frage zur Herkunft oder zum Verbleib eines Tieres auf, gibt das Bestandsbuch die Antwort.

Wer muss es führen? Jede Einrichtung, die unter die §11-Erlaubnispflicht fällt – das klassische Tierheim ebenso wie viele Tierschutzvereine, die dauerhaft Tiere aufnehmen und vermitteln. Ob genau euer Verein erlaubnispflichtig ist und in welcher Form die Aufzeichnungen zu führen sind, legt das örtliche Veterinäramt fest. Fragt dort im Zweifel direkt nach – die Anforderungen können sich je nach Bundesland und Behörde im Detail unterscheiden.

Merksatz: Das Bestandsbuch ist der Beweis, dass ihr wisst, welches Tier bei euch war, was ihm passiert ist und wo es geblieben ist. Fehlt dieser Nachweis, fehlt der Behörde die Grundlage für Vertrauen.

Diese Pflichtangaben gehören hinein

Welche Felder im Einzelnen verlangt werden, gibt das zuständige Veterinäramt vor; manche Ämter stellen dafür sogar ein eigenes Formular oder Muster bereit. In der Praxis hat sich aber ein Kern an Angaben etabliert, den ein sauber geführtes Bestandsbuch fast immer enthält. Er lässt sich in zwei Blöcke gliedern: Zugang (was passiert bei der Aufnahme) und Abgang (was passiert bei der Vermittlung oder dem Ausscheiden).

Beim Zugang gehören dazu typischerweise:

  • Aufnahmedatum – wann das Tier ins Heim kam.
  • Herkunft – woher das Tier stammt: Fundtier, Abgabetier vom Vorbesitzer, Beschlagnahmung, Wurf, Übernahme aus einem anderen Heim.
  • Tierart, Rasse, Geschlecht, ungefähres Alter und ein wiedererkennbarer Name oder eine laufende Nummer.
  • Kennzeichnung – Chip- oder Tätowierungsnummer, sofern vorhanden.
  • Gesundheitszustand bei Aufnahme – erkennbare Auffälligkeiten, Verletzungen, Trächtigkeit.

Beim Abgang und laufend während des Aufenthalts:

  • Tierärztliche Maßnahmen – Impfungen, Kastration/Sterilisation, Entwurmung, Behandlungen.
  • Verbleib / Abgabedatum – Vermittlung, Rückgabe an den Halter, Verlegung, Tod bzw. Einschläferung.
  • Neuer Halter – Name und Kontaktdaten der Person, die das Tier übernimmt.

Muster: So kann eine Bestandsbuch-Zeile aussehen

Die folgende Checkliste zeigt die üblichen Felder und – wichtiger – warum sie gefordert sind. Versteht die Spalten als Orientierung, nicht als amtlich abschließende Liste: Die verbindliche Fassung bekommt ihr von eurem Veterinäramt.

FeldWarum es zählt
Laufende Nummer / Tier-IDMacht jeden Eintrag eindeutig und Kontrollen prüfbar
AufnahmedatumStartpunkt der Verantwortung des Heims
Herkunft (Fund/Abgabe/Übernahme)Klärt Eigentum, Fundtierfristen und Zuständigkeit
Tierart, Rasse, Geschlecht, AlterGrundlage für Unterbringung, Vermittlung und Statistik
Kennzeichnung (Chip-/Tätowiernummer)Verbindet das Tier eindeutig mit seiner Akte
Gesundheitszustand bei AufnahmeDokumentiert den Ausgangszustand, schützt vor Streit
Tierärztliche MaßnahmenBelegt Versorgung, verhindert Doppelbehandlung
Abgabedatum & VerbleibSchließt den Fall lückenlos ab
Neuer Halter (Name, Kontakt)Sichert Rückverfolgbarkeit nach der Vermittlung

Eine einzelne Zeile könnte also lauten: Nr. 2026-041, aufgenommen am 12.03.2026 als Fundtier, Katze, weiblich, ca. 3 Jahre, Chip 276…, bei Aufnahme unterernährt, am 20.03. kastriert und geimpft, vermittelt am 06.04.2026 an M. Berger, Musterstadt. Ein Eintrag – ein vollständiger Lebensabschnitt des Tieres im Heim.

Vom Zettel zur Struktur: Bestandsbuch ohne Chaos

Rechtlich ist das Werkzeug zweitrangig. Ein handschriftliches Buch, eine Excel-Tabelle oder eine Software – erlaubt ist, was vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft lesbar ist. Entscheidend ist die Lückenlosigkeit, nicht das Format.

In der Praxis fangen die Probleme aber genau bei der Vollständigkeit an. Wenn Aufnahme, Tierarztbesuch und Vermittlung an verschiedenen Tagen von verschiedenen Ehrenamtlichen auf verschiedenen Zetteln notiert werden, entstehen Lücken – und die fallen ausgerechnet bei der Kontrolle auf. Eine lose Excel-Datei auf einem privaten Laptop ist zwar zulässig, aber sie vergisst nichts zu erinnern: Niemand wird gewarnt, wenn beim Abgang der neue Halter fehlt.

Dazu kommt der Datenschutz. Im Bestandsbuch stehen personenbezogene Daten – Name und Kontakt von Vorbesitzern und neuen Haltern. Diese Angaben gehören nicht offen auf einen geteilten Küchentisch-Ordner oder in eine ungeschützte Tabelle, die per Mail herumgeht, sondern in eine Ablage, auf die nur berechtigte Personen zugreifen. Wer die DSGVO von Anfang an mitdenkt, erspart sich später Ärger und schützt genau die Menschen, die eurem Verein ein Tier anvertraut oder abgenommen haben.

Hier hilft ein Gedanke, der über das Buch hinausgeht: Wer ohnehin für jedes Tier eine strukturierte Tierakte führt – Aufnahme, Herkunft, Chip, Tierarzthistorie, Vermittlung, neuer Halter –, hat das Bestandsbuch praktisch schon geschrieben. Denn genau diese Felder verlangt die Behörde. Ein gutes Aufzeichnungssystem dreht die Logik um: Ihr pflegt die Tiere und ihre Daten im Alltag, und das Bestandsbuch entsteht als geordnete Ansicht dieser Daten – nicht als lästige Zusatzarbeit am Jahresende.

Genau an dieser Stelle setzt Taildesk an: eine Software für Tierheime und Vereine, in der die Tierakte von Aufnahme bis zur Vermittlung strukturiert entsteht, sodass die Bestandsbuch-Felder ganz nebenbei zusammenkommen statt in einem Ordner. Taildesk wird EU-gehostet und mit Blick auf die DSGVO für kleine Vereine ohne IT-Abteilung entwickelt; es befindet sich noch in der Entwicklung, und Pilot-Tierheime nutzen es kostenlos. Wenn ihr solche Abläufe aus dem Vereinsalltag kennt und die Software mitgestalten wollt, findet ihr die Details auf der Partnerseite.

Ein zweiter Praxistipp am Rande: Wer das Bestandsbuch sauber halten will, sollte auch klar regeln, wer wann Einträge macht. Wenn im Team feste Zuständigkeiten und ein verlässlicher Dienstplan stehen, fällt es sehr viel leichter, dass jede Aufnahme und jede Abgabe zeitnah erfasst wird.

Typische Fehler – und wie ihr sie vermeidet

Die meisten Beanstandungen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Alltagsstress. Diese Stolperfallen tauchen immer wieder auf:

  • Nachträgliches Eintragen. Wer erst am Monatsende sammelt, verwechselt Daten oder vergisst ganze Tiere. Tragt jeden Zu- und Abgang möglichst am selben Tag ein.
  • Fehlender Abschluss beim Abgang. Ein Tier ist längst vermittelt, aber die Zeile endet offen – ohne Abgabedatum und ohne neuen Halter. Genau diese offenen Enden fallen bei der Kontrolle sofort auf.
  • Kennzeichnung nicht erfasst. Die Chipnummer steht auf dem Impfpass, aber nicht im Bestandsbuch. Ohne sie lässt sich das Tier später nicht mehr eindeutig seiner Akte zuordnen.
  • Mehrere parallele Listen. Eine Datei bei der Vermittlung, ein Heft im Quarantäneraum, Notizen auf dem Handy – daraus ein stimmiges Gesamtbild zu rekonstruieren, gelingt selten lückenlos.
  • Nur eine Person weiß Bescheid. Fällt die Bestandsbuch-Führerin aus, steht das Team vor einem Rätsel. Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass jede berechtigte Person sie lesen und fortführen kann.

Der gemeinsame Nenner all dieser Fehler ist die Reibung: Je aufwändiger das Eintragen ist, desto eher unterbleibt es. Wer die Erfassung dorthin verlegt, wo die Arbeit am Tier ohnehin passiert, senkt diese Reibung – und das Bestandsbuch bleibt fast von allein vollständig.

Häufige Fragen

Ist ein Bestandsbuch im Tierheim Pflicht?

Ja. Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis nach §11 TierSchG und muss Aufzeichnungen über den Tierbestand führen. Das Bestandsbuch ist die praktische Form dieser Aufzeichnungspflicht.

Reicht eine Excel-Tabelle als Bestandsbuch?

Grundsätzlich ja – solange alle Pflichtangaben lückenlos, nachvollziehbar und dauerhaft lesbar erfasst sind. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Werkzeug vor; entscheidend ist die Vollständigkeit. Der Nachteil von Excel ist nicht die Rechtslage, sondern das Risiko: Eine lose Datei erinnert niemanden an fehlende Felder und lässt sich leicht überschreiben oder verlieren.

Wer legt fest, welche Felder genau gefordert sind?

Das zuständige Veterinäramt im Rahmen der §11-Erlaubnis. Die Kernangaben (Aufnahme, Herkunft, Kennzeichnung, tierärztliche Maßnahmen, Verbleib, neuer Halter) sind weitgehend etabliert, die genaue Ausgestaltung – und teils ein vorgegebenes Formular – kann sich je nach Behörde und Bundesland unterscheiden. Fragt im Zweifel direkt dort nach.

Wie lange muss man das Bestandsbuch aufbewahren?

Aufzeichnungen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt und der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden können. Die konkrete Aufbewahrungsfrist gibt euch das Veterinäramt verbindlich vor – haltet euch an dessen Vorgabe.

Kurz zusammengefasst

Das Bestandsbuch ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern der rote Faden durch das Leben jedes Tieres in eurer Obhut. Führt es lückenlos, klärt mit eurem Veterinäramt die genauen Felder und Fristen, und macht es dem Team so leicht wie möglich, jeden Zu- und Abgang sofort einzutragen. Dann ist die nächste Kontrolle keine Zitterpartie, sondern nur ein Blick in eine Ordnung, die ihr ohnehin pflegt.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu §11 TierSchG und den konkreten Anforderungen an euer Bestandsbuch wendet euch an euer zuständiges Veterinäramt.

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